Es gibt mehrere Gründe, weshalb Du Dich als Studi selbst versichern musst.
Alter: Ab dem 25. Lebensjahr (bzw. ggf. mit Verlängerung durch FSJ oder BFD) endet die Familienversicherung für gesetzlich versichert und Du wirst selbst Mitglied bei einer Krankenkasse. Damit musst Du auch die Beiträge selbst bezahlen. Die Beiträge für Studierende bei den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich meist nur geringfügig.
Hier z. B. die monatlichen Beiträge der TK: 144,24 Euro (gültig ab Januar 2025 - 108,33 Euro für die Krankenversicherung, 35,91 Euro für die Pflegeversicherung). Wenn du Mutter oder Vater bist, reduziert sich der monatliche Beitrag je nachdem, wie viele Kinder Du hast. Mit diesem Start in die eigene Mitgliedschaft hast Du die Wahl, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Du Dich versichern willst. Du bist nicht mehr an die Wahl Deiner Eltern gebunden.
Einkommen: Wenn Dein Einkommen über der Grenze von 535 Euro (bzw. bei Minijob über 556 Euro) monatlich ist und Deine Krankenkasse auch die Werbungskostenpauschale nicht berücksichtigen konnte, musst Du Dich selbst als Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wenn Du 23 Jahre oder älter bist, beträgt der monatliche Beitrag (hier bei der TK) 144,24 Euro. Der Beitrag reduziert sich, wenn Du ein Kind/Kinder hast. Wenn Du 22 Jahre oder jünger bist, liegen die monatlichen Beiträge bei 139,11 Euro.
Duales Studium: Wenn Du ein Duales Studium machst, bist Du als Arbeitnehmer versichert. Damit werden die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung automatisch von Deinem Arbeitgeber abgezogen und gezahlt.
Waisenrente: Wenn Du eine Waisenrente bekommst, bist Du vermutlich über diese Waisenrente selbst versichert. Hier kann es mit dem 25. Geburtstag dazu kommen, dass die Versicherung über die Waisenrente entfällt und Du Dich dann auch als Studi selbst versichern musst.